Die Geschäfte des Nationalrates
und
mein Liestungsausweis
in früheren Funktionen:

Frühlingssession 2008: Der Nationalrat und die AHV- Revision

Die Frühlingssession wurde im Rat und in den Medien dominiert von der für alle Menschen unter 63 Jahren wichtigen AHV-Revision (für die Rentnerinnen und Rentner wird sich wenig ändern), dass ich mich für einmal darauf konzentrieren möchte; und dies obwohl es mit den dringlichen Debatten zur Finanzmarktkrise und zu SBB Cargo, mit Verbandsbeschwerderecht, Vertragsfreiheit im Krankenversicherungsgesetz, Zwangsanwendungsgesetz, IV- Finanzierung und anderen Geschäften noch viel Spannendes zu berichten gäbe.

In letzter Zeit wurde ich einige Male gefragt, warum ich die AHV- Revision mit den Flexibilisierungsmodellen ablehne, und noch mehr, wie ich als Frau eine Revision unterstützen könne, die uns ein höheres Rentenalter beschere. Ich finde, auch wir Frauen sollten den harten Fakten Rechnung tragen. Meine Gründe für ein Ja zum Rentenalter 65 für Frauen:

  1. Eine Revision soll für die Zukunft konzipiert sein und bis diese in Kraft treten kann, werden wir Frauen seit 30 Jahren gleichgestellt sein. Auch die AHV muss im Zeitalter der Gleichberechtigung ankommen.
  2. Frauen werden älter als die Männer. Bei Rentenalter 65 leben Männer durchschnittlich noch 17 Jahre, die Frauen hingegen 21 Jahre. So können wir selbst bei gleichem Rentenalter immer noch ganze 4 Jahre länger von der Rente profitieren als die Männer.
  3. Es ist nicht wahr, dass Frauen generell in der AHV benachteiligt seien. Die durchschnittliche Frauenrente ist um einige Franken höher als diejenige der Männer und 60% der AHV- Renten gehen an Frauen. Frauen bezahlen jährlich nur einen Drittel dessen, was sie als Rentnerinnen beziehen. Natürlich hat das mit der Rollenverteilung zu tun. Frauen leisten immer noch mehrheitlich die Familien- und Haushaltsarbeiten und leisten viel Gratisarbeit. Es stimmt leider auch, dass Frauen immer noch weniger verdienen für die gleichen Arbeiten als Männer. Das ist störend. Dennoch, diese Ungleichheiten werden zum Glück laufend kleiner.
  4. Im Gegensatz zu den Frauenorganisationen bin ich der Meinung, dass viele Frauen die Früchte des Verzichts auf ein um ein Jahr früheres Rentenalter lieber den nächsten Generationen, Kindern und Grosskindern zukommen lassen, als sie im Giesskannensystem und darum unwirksam zu verteilen. Wenn nämlich 90- 96% der Frauen und 66- 78% der Männer von einer Flexiblisierung profitieren, dann kann es nicht anders sein, als dass sie sehr teuer oder völlig unwirksam ist; im schlimmsten Fall sogar beides.

So erstaunt es sicher nicht, dass ich alle Flexibilisierungsmodelle abgelehnt habe, die die AHV zwischen 400 bis 1450 Millionen Franken gekostet hätten.

Dies gilt noch mehr für die Gewerkschaftsinitiative, die ohne jede Rentenkürzung das AHV- Alter 62 für alle jene einführen will, deren AHV- pflichtiger Lohn im Durchschnitt des Arbeitslebens weniger als 120.000.—beträgt! Das kommt einer faktischen Senkung des Rentenalters auf 62 Jahre gleich, wo wir doch ALLE wissen, dass wir länger arbeiten müssen, um die AHV mittelfristig im Gleichgewicht zu halten. Wenn die Gewerkschaften monieren, der AHV gehe es gut, so stimmt das heute. Es ist das Ziel bürgerlicher Politik, dass dies so bleibt. Ich frage Sie: Welchen Sinn soll das machen, wenn wir heute eine Rentenaltersenkung beschliessen und bei der nächsten AHV- Revision das Rentenalter wieder anheben müssen? Das kann doch nicht unser Ernst sein.

Die FDP wollte eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Wir wollen eine Revision mit mehr Flexibilisierungsmöglichkeiten, wir wollen nicht nur halbe, sondern auch Teilrenten und dies im Alter zwischen 62 und 70 Jahren mit- und das ist nun entscheidend- Anreizen zum Längerarbeiten und nicht, wie die vorliegenden Anträge vorsehen, mit völlig falschen Anreizen zum weniger lange Arbeiten.

Was falsche Anreize mit einer Sozialversicherung anrichten, erleben wir bei der IV. Die IV ist auf katastrophale Weise aus dem Ruder gelaufen und es wird eine fast unlösbare Aufgabe werden, sie wieder auf einen vernünftigen Pfad zu bringen. Die AHV ist vorderhand verschont geblieben von falschen Anreizen. Wir wollen, dass dies so bleibt.
Für mich gibt es 3 Hauptgründe, warum wir die Einsparungen der Anhebung des Frauenalters auf 65 Jahre in den AHV- Topf einfliessen lassen wollen:

  1. Werden wir alle immer älter, das heisst, die AHV bezahlt für den Durchschnitt der Menschen immer länger Renten.
  2. Es gibt immer weniger Erwerbstätige, die die Rentnerinnen und Rentner finanzieren können. Dies einerseits, weil die Geburtenzahlen seit vielen Jahren sinken und auch weil die jungen Menschen immer längere Zeit in ihren Ausbildungen verbringen. Das heisst, dass es immer weniger Jahre gibt, in denen sie verdienen und die AHV finanzieren können. Schon heute finanzieren nur noch 3,6 Aktive eine Person in Rente und 2030 werden es nur noch 2,3 sein.
  3. Es gibt anteilsmässig immer mehr Menschen, die gar nicht arbeiten, die von der Sozialhilfe, der IV leben und daher auch nicht in die AHV einzahlen. Ein erfreulicher Umkehreffekt zeigt sich nur bei den Frauen, deren Berufstätigkeit im Steigen begriffen ist, die aber überdurchschnittlich häufig Teilzeit arbeiten.
  4. Die Wirtschaft wird die älteren Arbeitnehmenden rasch brauchen. Die „Babyboomer- Generation“ werden in den nächsten zehn Jahren pensioniert. Das heisst, dass ältere Arbeitskräfte bald sehr geschätzt sein werden.

Mit dem von der FDP favorisierten Modell gehen wir davon aus, dass die Menschen grundsätzlich bis 65 gesund sind. Wenn sie jedoch krank sind, haben wir das KVG, die Taggeldversicherungen und die IV.

Nun gibt es zweifelsohne diejenigen, die müde und ausgebrannt sind. Hier wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass man ab 62 und bis 70 Jahre flexibel Teilzeit arbeiten kann, sei es beim bisherigen oder bei einem neuen Arbeitgeber. So kann die Einbusse der Rente, die durch Teilzeitarbeit ab z.B. 62 entsteht, wieder aufgeholt werden durch eigene Arbeit. Und nicht durch die Arbeit oder die Beiträge anderer…..Für die wirklich Kleinverdienenden gibt es übrigens die Ergänzungsleistungen, die erst noch den Vorteil haben, dass sie nicht versteuert werden müssen.

Es ist mir auch klar, dass es politisch nicht unbedingt dankbar ist, wenn man auf der Seite der Jungen steht. Diese interessieren sich natürlicherweise noch wenig für Altersversicherungsfragen. Aber irgendjemand muss doch auch mal an die jüngeren Generationen denken. Auch das ist für mich sozial!

Leistungsausweis als Finanzdirektorin von 1994 bis 2003 und Landammann von 1997 bis 2000

Unser Kanton stand in den 90er Jahren vor grossen Herausforderungen. Die finanzielleSituation hatte sich verschlechtert. Die Wirtschaft und die Einnahmen stagnierten, die Ausgaben stiegen und dazu kam noch die Belastung durch die marode Kantonalbank. Dank beherztem Eingreifen konnte Schaden abgewendet werden. Ich bin allen dankbar, die mitgeholfen haben, dieses Ziel zu erreichen: Dem Regierungskollegium, dem Kantonsrat, der Verwaltung und ganz besonders auch den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die diese Politik stets unterstützten. Die Erfolge sind das Resultat einer Politik, die zeigt, dass durch die Zusammenarbeit vieler Einzelner hohe Ziele erreicht werden können.

 

  • Stetige Sanierung der Finanzen. Seit Ende 2000 weist Apenzell Ausserrhoden ein Eigenkapital von rund 17 Millionen Franken aus. Die Verschuldung ist von über 80 Millionen Franken auf gut 50 Millionen Franken abgebaut worden. Die Pro-Kopf-Verschuldung in Appenzell Ausserrhoden ist gesamtschweizerisch auf einen der niedrigsten Werte gesunken.
  • Die Steuern konnten auf Anfang 2003, trotz Schuldenabbau, wieder gesenkt werden.
  • Die Credit Suisse First Boston erteilt Ausserrhoden das höchste Rating für Kreditwürdigkeit: AAA stabil; nur noch Zürich, Zug, Schwyz und Nidwalden sind gleich gut eingestuft.
  • Die Schaffung einer gemeinsamen Verwaltungs-Software für alle Gemeinden erleichtern die kommunale und kantonale Zusammenarbeit und bringen Synergien.
  • Die kantonale Pensionskasse ist gesund und weist Ende 2002 eine volle Deckung aus.
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    • Unser Finanzhaushaltsgesetz ist eines der modernsten der Schweiz. Es schützt vor unbedachter Schuldenwirtschaft.
    • Ein neues Finanzausgleichsgesetz zwischen Kanton und Gemeinden stärkt die Gemeindeautonomie und garantiert allen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Kanton und die finanzkräftigen Gemeinden.
    • Die neu geschaffene Finanzaufsicht des Kantons über die Gemeinden verbessert die Bonität der Gemeinden in der Rangliste der Kantone von Rang 23 auf Rang 3, was ihnen günstigere Kredite verschafft.
    • Die Totalrevision des Steuergesetzes entlastet die tiefen Einkommen sowie die juristischen Personen und bringt neue, familienfreundliche Lösungen.
    • Durch erfolgreiche Einflussnahme auf Bundesebene ist die Gefahr einer grossen zusätzlichen Belastung für unseren Kanton durch den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen abgewendet worden.